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Bad Kreuznach: Mädchen beim Computerunterricht missbraucht

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Bad Kreuznach - Mindestens 15 Jahre ist es her, dass sich ein Kreuznacher an einer damals Siebenjährigen vergangen hat. Jetzt begegnten sich Täter und Opfer vor Gericht wieder.

Von unserem Reporter Dominic Schreiner

Sein Opfer kann dem Mann auf der Anklagebank einfach nicht ins Gesicht schauen, obwohl es ihm im Großen Saals des Kreuznacher Landgerichts als Nebenklägerin direkt gegenüber sitzt. Über die komplette Verhandlungsdauer schaut die junge Frau auf den Tisch vor sich, nur wenn Richter Dr. Bruno Kremer sie etwas fragt, hebt sie den Kopf. Zwar ist es schon mindestens 15 Jahre her, dass der Angeklagte sie im Intimbereich gestreichelt hat, unter der Kleidung und unter Ausnutzung ihres Vertrauens. Doch zum Zeitpunkt der Tat ist sie erst sieben Jahre alt, ein Kleinkind. Und diese Erlebnisse wirken nach, prägen ihr Leben bis heute, ambulante und stationäre Therapie inklusive.

Zu zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung wurde am Montag ein Kreuznacher verurteilt, weil er sich an der jungen Frau zwischen 1998 und 1999 drei Mal vergangenen hat. Darüber hinaus berührte der Mann etwa drei Jahre zuvor auch seine Nichte unsittlich an der Brust und zwischen den Beinen. Während der Angeklagte bei seiner Nichte noch die Hand über der Kleidung ließ, konnte er sich bei der Nebenklägerin nicht mehr beherrschen und streichelte sie unter ihrer Unterwäsche.

Täter ist ein Familienvater

Die Taten passierten stets in der Wohnung des Angeklagten, der selbst Vater von drei Kindern ist. Die Mutter des Opfers ist eine Arbeitskollegin der inzwischen von ihm geschiedenen Ehefrau des Angeklagten. Man besucht sich, hat Vertrauen. "Soll ich dir mal zeigen, wie der Computer funktioniert", fragt sie der Mann. Als das kleine Mädchen vor dem Rechner bei ihm auf dem Schoß sitzt, kann er sich nicht beherrschen. "Sag mir ruhig, wenn du das nicht willst", fragt er sie immerhin. Die verunsicherte Kleine lässt es aber geschehen.

Zwei Mal missbraucht der Mann das Kind bei "Computerunterricht", ein anderes Mal liegt man gemeinsam auf der Couch - und wieder kann sich der Mann nicht zurückhalten. Zu seinen eigenen Gunsten gibt er die Taten vor Gericht voll umfänglich zu.

Opfer leidet bis heute

So erspart er seinem Opfer wenigstens die Aussage vor Gericht. Denn dieses hat mit den Folgen dieser traumatisierenden Erlebnissen immer noch zu kämpfen. Antidepressiva, ein Klinikaufenthalt, Therapie in der Tagesklinik: Die junge Frau hat mit diesem Albtraum im Gepäck es heute noch schwer, Bindungen einzugehen und Vertrauen aufzubauen.

Auch den Täter selbst will "das alles" nicht kalt gelassen haben. Er leide unter Schlafstörungen, sagt er. Doch dies erst, seit ihm im vergangenen Jahr ein Brief von der Staatsanwaltschaft ins Haus geflattert ist. Seitdem würde es auch mit seiner Firma bergab gehen, durch "die ganzen Umstände". Aber er bedauere die Tat und will sich daher bei seinem Opfer entschuldigen.

Unter anderem dadurch erspart sich der Angeklagte den Gang ins Gefängnis. Schon vor Beginn der Verhandlung hatte Richter Kremer aufgrund der Aktenlage eine so genannte Verständigung angeregt. Denn die Strafprozessordnung sieht dieses Instrument dann vor, wenn in einem Verfahren absehbar ist, dass der Täter vor Gericht ein voll umfängliches Geständnis ablegt. Hätte der Angeklagte nicht gestanden, wären die Behörden gezwungen gewesen, Gutachten erstellen und das Opfer in der Verhandlung aussagen zu lassen.

"Für den Angeklagten sprechen Geständnis und Entschuldigung, betont auch Staatsanwalt Wolfgang Jung. Das Gericht verurteilte den Mann dann zu einer Bewährungsstrafe mit der Auflage, zunächst ein Jahr lang seinem Opfer, dann zwei Jahre lang dem Weißen Ring monatlich 300 Euro zu überweisen. "Als Erinnerungsposten", wie es Richter Kremer nennt.


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