Bad Kreuznach/Karlsruhe. Der Maskenmann von Bad Kreuznach steht erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach aus dem Dezember 2014 aufgehoben, nachdem der "Jingsaw-Killer" zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war. Jetzt darf er wohl auf eine geringere Strafe hoffen.
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