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Sechs Monate Gefängnis für rechte E-Mails

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Bad Kreuznach - „Ich bin uneinsichtig." Das waren die letzten Worte eines 49-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach vor Gericht. Damit brachte sich der Mann um eine mildere Strafe.

Wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilte ihn das Schöffengericht des Amtsgerichts Bad Kreuznach am Mittwoch zu sechs Monaten Freiheitsentzug.

Dem in beiden Fällen einschlägig vorbestraften Mann wurde vorgeworfen, am 6. Juli 2011 eine E-Mail, deren Inhalt unter anderem den Holocaust leugnete, an 411 Adressen versendet zu haben. Unter den Empfängern befanden sich mehrere Redaktionen und der SPD-Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil. Der Angeklagte gestand, die Mail versendet zu haben. Jedoch habe er den Inhalt nicht selbst verfasst, sondern nur weitergeleitet, „um eine Diskussion anzustoßen." Den Inhalt lehne er ab. Der Vorsitzende Richter Wolfram Obenauer äußerte Zweifel an dieser Darstellung.

Denn während der Ermittlung hatte der Mann selbst den Holocaust in Frage gestellt, wie ein als Zeuge geladener Polizist aussagte. Zuvor hatte sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung in einem mehr als 30-minütigen Monolog um Kopf und Kragen geredet. Er sprach der Bundesrepublik und dem Grundgesetz die Existenzberechtigung ab, witterte Verschwörungstheorien gegen sich und machte in der ganzen Verhandlung einen großen Komplott aus.

Der geladene Sachverständige für forensische Psychiatrie, Dr. Werner Richtenberg, sprach von einer fanatisch, paranoid-querulativen Persönlichkeitsstörung und empfahl eine Strafmilderung. Dem folgte das Schöffengericht und verurteilte den Mann nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu zehn Monaten Haft. Die verhängten sechs Monate wollte Richter Obenauer allerdings nicht, wie Verteidiger Hardy Hollinka, zur Bewährung aussetzen. Nach den Schlussworten sah er beim Angeklagten wenig Potenzial für eine positive soziale Entwicklung: „Ich hätte mir von Ihnen gewünscht, dass Sie erklären, so etwas in Zukunft zu unterlassen." Der Verurteilte hat nun eine Woche Zeit, rechtliche Mittel gegen das Urteil einzusetzen.

Robin Brand


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