Bad Kreuznach - 20 Bürger hatten vor dem Landgericht gegen die Kreuznacher Stadtwerke geklagt, 19 von ihnen wurden jetzt von den Stadtwerken entschädigt. Dabei handelt es sich laut der Bürgerinitiative für faire Energiepreise (Bifep) um einen Betrag in Höhe von 32 921 Euro, der sich aus 29 113 Euro Rückerstattung und 3808 Euro Zinsen zusammensetzt.
Die Bürger forderten Gas- und Stromentgelte von den Stadtwerken zurück. Grundlage dafür waren Sonderverträge, von denen einige bereits in den 90ern, andere 2000 oder 2004 abgeschlossen wurden. In diesen waren Preisanpassungsklauseln enthalten, die das Landgericht als unwirksam erklärte. Einer der Sammelkläger habe Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz eingelegt, berichtet die Bifep, weil dem Landgericht ein mutmaßlich irrtümlicher Berechnungsfehler unterlaufen sei. Das OLG muss nun klären, ob ihm 1600 Euro oder rund 2600 Euro Rückzahlung zustehen.
Das neue Bündnis für faire Energiepreise und gerechte Politik (BüFEP), das, wie berichtet, bei der Stadtratswahl 2014 antritt, fordert nun gleiches Recht für alle Bürger ein. „Die unzulässigen Preiserhöhungen haben alle Stadtwerkekunden getroffen, nicht nur die Kläger", sagen Wilhelm Zimmerlin, Gerd Cremer und Reinhard Nühlen vom BüFEP-Vorstand. Deshalb müssten alle Bürger nach den gleichen Maßstäben entschädigt werden. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, planen BüFEP und Bifep, Unterschriften für einen entsprechenden Einwohnerantrag zu sammeln.
Stephan Brust