Zu sieben Jahren und vier Monaten wegen Totschlags mit verminderter Schuldfähigkeit wurde der 39-jährige Bad Kreuznacher verurteilt, der im März einen Dönerwirt in der Kreuznacher Neustadt mit einem Messer getötet hatte. Gegen dieses Urteil hat die Ehefrau des Getöteten jetzt Revision eingelegt, wie ihr Anwalt Kubilay Senal auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt. Sie fordert eine lebenslange Gefängnisstrafe.
„Das Urteil ist viel zu milde", unterstreicht Senal. Der Angeklagte habe aus Geltungsbedürfnis und gesteigertem Ehrgefühl heraus getötet.
In der Tatnacht hatte der Angeklagte mit dem Wirt heftig gestritten, nachdem ein Teller heruntergefallen war und der Wirt den Angeklagten des Lokals verweisen wollte. Der 39-Jährige verließ kopfschüttelnd den Imbiss und holte zwei Messer aus seiner Wohnung. Zurück im Lokal, fackelte er nicht lange, stach mit einer 18-Zentimeter-Klinge zu. Dabei hatte er mehr als 2 Promille Alkohol im Blut. Deshalb hatte die Schwurgerichtskammer am Kreuznacher Landgericht unter Vorsitz von Richter Bruno Kremer außerdem entschieden, dass der Angeklagte einen Alkoholentzug machen muss
Die Entscheidung, ob die Revision Erfolg hat und der Prozess neu aufgerollt wird, kann sich aber noch einige Monate hinziehen. Das letzte Wort habe der Bundesgerichtshof, erklärte Senal. (sbr/bed)